Förderung von “Maßnahmen der Jugendkultur“

13. September 2022 Aus Von Maximilian Victor

Lippstadt. Die Stadt Lippstadt fördert das Engagement und die Eigeninitiative im Bereich der Jugendkultur und vergibt Mittel zur Förderung von kulturellen Projekten für Jugendliche, die von Lippstädter Initiativen und Vereinen für Lippstädterinnen und Lippstädter realisiert, durch Veranstaltungen oder Ausstellungen publikumswirksam sichtbar gemacht werden und eine Breitenwirkung erzielen.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte in den Sparten Musik, Tanz, Theater, Literatur, Bildende Kunst, Film/Medienkunst zu ermöglichen, die Jugendliche und junge Erwachsene erreichen und die innerhalb der Förderungen der Stadt Lippstadt nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden und somit das vorhandene Kulturangebot ergänzen. Das Programm sieht – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – die Förderung für das Jahr 2023 vor.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein ortsbezogenes Projekt oder eine ortsbezogene Maßnahme handelt. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Eine Förderung von Projekten im Rahmen der gängigen offenen Jugendarbeit ist ausgeschlossen. Nicht gefördert werden außerdem Projektarbeiten von Studierenden im Rahmen ihres Studiums und Projekte im schulischen Kontext sowie mit kommerziellem Charakter.

Die Antragstellung erfolgt durch den jeweiligen Verein oder die jeweilige Initiative, wobei eine Person als verantwortlich benannt werden muss. Eine besondere Rechtsform (z. B. e.V.) ist nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Fördersumme ist auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Lippstadt.

Formlose Anträge können per Mail an kultur@lippstadt.de gerichtet werden. Sie müssen eine detaillierte Projektbeschreibung (Titel, Kurzbeschreibung, Vorstellung der beteiligten Projektinitiatoren, Aufführungs-/Präsentationsort und -termin, antragstellende Initiative bzw. antragstellender Verein mit Benennung einer verantwortlichen Person und Kontonummer sowie einen Finanzierungsplan (geplante Einnahmen und Ausgaben) enthalten. Nicht förderfähige Ausgaben sind beispielsweise Investitionen (Anschaffung von Technik etc.) oder Bewirtungskosten. Die Kosten müssen nachgewiesen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 14.10.2022. 

Fragen beantwortet das Team des Fachdienstes Kultur und Weiterbildung unter 02941/980-284 oder -275.