Umsetzung der Aufträge

Umsetzung der Aufträge

Im Anschluss an die 5 Konferenzen zur Kulturentwicklungsplanung wurden die Aufträge dem Schul- und Kulturausschuss im November 2013 vorgelegt. Der Ausschuss wurde gebeten, die Aufträge zu prüfen und zu entscheiden, welche Aufträge umgesetzt werden sollen und welche nicht. Dazu wurden alle Aufträge der KEP-Konferenzen aufgelistet und in einer zweiten Zusammenstellung priorisiert Aufträge der KEP Konferenzen nach Priorität. Dafür wurden die Aufträge vorangestellt, die mit den vorhandenen Ressourcen sofort umgesetzt werden können. Diese 12 Aufträge wurden vom Schul- und Kulturausschuss sofort beschlossen, in einer weiteren Sitzung wurden alle weiteren Aufträge als mittel- und langfristige Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Aufträge im Einzelnen:

  1. Gremien
    1. Schul- und Kulturausschuss
      1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Trennung von Schul- und Kulturausschuss in zwei getrennte Ausschüsse zu prüfen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzubereiten.
      2. Prüfung durch
  1. Kulturrat
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Vorschläge für die möglichen Aufgaben (z.B. Konzeptentwicklung) und die Zusammensetzung eines Kulturrates zu formulieren und Regularien für die Wahl einer Sprecherin/eines Sprechers vorzuschlagen.
      1. Die Verwaltung ist zu beauftragen zu prüfen, in welcher Form dieser Sprecher an den Sitzungen und den Beratungen des Schul- und Kulturausschusses teilnehmen kann.
      2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Regeln zu finden, wie Künstlerinnen und Künstlern als Berater von Verwaltung und Politik bei Bauplanungen einbezogen werden können.
      3. Ein Mitglied des Kulturrates übernimmt die Administration des „Digitalen Kulturforums“.
  1. Kulturforum
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, jährlich ein Kulturforum auszurichten und eine Veranstaltungsform zu finden, die eine Evaluation der Kulturentwicklungsplanung gewährleistet. Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
      1. Die Veranstaltung soll Vernetzung ermöglichen und Gespräche forcieren.
      2. Dauer von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag, möglichst im Sommer.
      3. Die Veranstaltung soll von einem externen Moderator/In geleitet werden. (Hörfunk ansprechen, Kulturschaffende fragen).
      4. Lippstadts Kulturanbieter haben die Möglichkeit sich vorzustellen.
      5. Am Sonntag soll das Forum unter einer aktuellen Themenstellung und mit guter Moderation enden, dabei das Thema des nächsten Forums im Folgejahr und einen „Projektplan“ für die Zeit bis dahin entwickeln und festlegen, so dass ein roter Faden und ein Zusammenhang erkennbar ist und der Nimbus von Zufall und Beliebigkeit endet. Daraus können sich auch Aufträge an den Kulturrat ergeben, sodass sich zwischen dem Künstlerforum und dem Überbau eine institutionalisierte Kommunikation entwickelt.
      6. Die Verwaltung soll durch kunstaffine freie „Mitarbeiter“ unterstützt werden, die den Kontakt zu Künstlern erleichtern und dort Abwehrhaltungen aufbrechen können.
      7. Die Hör-Kunst soll Berücksichtigung finden.
      8. Es soll im Kulturzentrum stattfinden.
      9. Das Ergebnis der Konferenz wird veröffentlicht.

 

  1. Kulturförderung
    1. Förderrichtlinien
      1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, transparente Förderrichtlinien für kommunal geförderte Kultur und die freie Kulturszene zu erarbeiten, weiterzuentwickeln und ein nachhaltiges Finanzkonzept mit dem Ziel langfristiger(er) Planungssicherheit vorzulegen. Dabei sollen u.a. die Gesichtspunkte Qualität, Relevanz, Nachhaltigkeit, Finanzierbarkeit, demografischer Wandel, Teilhabe und Mobilität thematisiert werden.
      2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Laienkultur durch nachhaltige, unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern und andere unterstützende Formen, z. B. Sachleistungen (Baubetriebshof) zu finden.
      3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ein Konzept für eine Verbesserung der Rock- & Popmusikförderung vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden
        1. was und wer in welcher Kontinuität in den vergangenen Jahren im Segment Rock/Pop Veranstaltungen durchgeführt hat.
        2. welche Finanzstruktur (Gagen/ Projektkosten/ Sponsoren) und Infrastruktur (Aufführungsbedingungen) und Kooperationen dabei zum Tragen kam.
        3. welche Möglichkeiten einer öffentlichen Anschubfinanzierung und/ oder regelmäßigen Unterstützung für bestehende und besonders Newcomer-Bands für kontinuierliche Programmarbeit/Live-Musik Events geschaffen werden können.
  1. Kulturstiftung / Kulturfonds
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen zu prüfen, ob zur Finanzierung von Kultur zukünftig eine Kulturstiftung oder ein Kulturfond geeignet ist. Dazu ist zunächst eine Zusammenstellung aller Stiftungen in Lippstadt vorzulegen, die Förderung von Kultur im Stiftungsziel definiert haben und dann zu prüfen, ob zusätzliche Stiftungen und/oder Fonds mit welcher finanziellen Ausstattung gebildet werden sollten.
  1. Kulturbericht
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, einen jährlichen Kulturbericht im Kulturforum vorzustellen und zu veröffentlichen (Printmedien/ digitale Medien/ Ton- und Videodokumentationen).
    2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Vielfalt des Kulturangebotes zu beobachten und über Veränderungen im Rahmen der Evaluation der Kulturentwicklungsplanung zu berichten.
  1. Vernetzung
    1. Koordinationsstelle „Kultur“
      1. Die Stadt Lippstadt ist zu beauftragen, eine Koordinationsstelle „Kultur“ (Koordination, Beratung, Infos) vorzuhalten. Grundsätzlich ist dabei dem für die Nutzung, Erstellung und Pflege sozialer Netzwerke notwendigen Personal- und Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Die Koordinationsstelle hat auch die Aufgabe
        1. Kulturschaffende und Sponsoren zusammen zu bringen und beide Partner angemessen zu beraten.
        2. den Austausch über Bedürfnisse und Potentiale zu fördern, um zentral über Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende und Sponsoren informieren zu können.
        3. Kulturprojekte in Zusammenarbeit mit Unternehmen zu fördern und helfen, Mitarbeiterschaft und ihrer Familien bei Kulturprojekten einzubeziehen.
        4. Kulturpatenschaften mit Unternehmen zu unterstützen und beispielsweise für Führungsnachwuchs im Rahmen von Personalentwicklungsprogrammen die Möglichkeit zu schaffen, in Kultureinrichtungen mitzuarbeiten.
        5. das „Standortforum Lippstadt“ einzubinden und z.B. ein jährliches Treffen zu organisieren. Ideen aus der Wirtschaft sollen einbezogen werden.
        6. eine Informationsstruktur über Kulturpaten und Multiplikatoren wie z.B. Sozialarbeiter in Kindergärten, Schulen und Familien, VHS-Dozenten z.B. bei Integrationskursen, den FD 33 (Einwohnerwesen) und weiteren Partnern bei Neuanmeldungen aufzubauen, die über das Kulturangebot der Stadt Lippstadt informieren und auch Kulturschaffenden ein Portal bieten, für eigene Projekte zu werben.
        7. Nachfragen der Träger der OGS nach Kulturangeboten zu sammeln und Kontaktdaten der Träger des Offenen Ganztages zur eigenen Kontaktaufnahme für Kulturschaffende vorzuhalten.
        8. die Angebote auf Internet-Plattformen bekannt zu machen
        9. die Kontaktstelle der Hochschule für das kulturelle Angebot zu bilden, Wünsche der Hochschule zu berücksichtigen und das Kulturangebot der Stadt bekannt zu machen
        10. die Kontaktstelle für einen vernetzten Austausch der Schulen zu Angeboten, zu Feedbacks zu Künstlern und Veranstaltungen zu bilden, Abgrenzungen zu vermeiden und Informationsquellen und Plattformen für Schulleitungen dafür vorzuhalten.
  1. Tag der Kulturschaffenden
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, einmal im Jahr einen „Tag der Kulturschaffenden“ zu initiieren.
  1. Jugendforum
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ein „Jugendforum“ zu pflegen, das auf bestehende Angebote wie Musik, Tanz, Theater und Malschule und wichtige Angebote in Kindergärten und Familienzentren wie musikalische Früherziehung, aufmerksam macht und als Qualitätsmerkmal (z.B. Familienzentrum) versteht.
  1. Vernetzung von Kernstadt und Ortsteilen
    1. Die Kulturverwaltung ist zu beauftragen, die Vernetzung des Kulturangebotes in den Ortsteilen und der Kernstadt zu fördern.
    2. Die Verwaltung wird aufgefordert, Kernstadt und Ortsteile als gleichberechtigte Kulturorte zu behandeln.
  1. Informationskonzept (viele Wege, Medien, Plattformen) um alle Interessierten zu erreichen
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ein Informationskonzept vorzulegen, um alle Interessierten zu erreichen. Dabei soll Berücksichtigung finden,
      1. dass digitale Kommunikation für alle das Medium der Wahl ist. Deshalb ist diese Präsenz zentral wichtig, muss erstklassig, klar und immer richtig sein.
      2. dass die zurzeit benutzten nicht-digitalen Medien (Plakate überall, Schaukästen, vielleicht eine Litfaßsäule, Bahnhof, zentrale Info wie bisher bei der Kulturinformation) gut sind und bleiben sollten. Die Verwaltung ist zu beauftragen, folgende Verbesserungen zu machen:
        1. QR Codes in die Schaukästen mit Links zum Kulturhandbuch oder z.B. Kulturplan.
        2. Installation eines großen Bildschirmes hinter einem Fenster der Kulturinformation – kein Laufband!
          Lieber zwei Bildschirme an beiden Seiten.
        3. Umfangreiche QR Liste an einer Infowand vor der Kulturinformation
        4. Gründung einer eigenen mtl. Kulturzeitung mit guten Artikeln zu den Events, aber keinem sonstigen Material (anders als Leitplanke, und mehr als Blicker), frei entnehmbar außen vor der Kulturinformation, am Theater, an den Kinos, Tag und Nacht bei jedem Wetter.
        5. Gezielte Erweiterung der Stadtinformationen zu Lippstadt – Städteführer (=Buch und Internet) mit einem umfangeichen Kapitel zur Kulturszene.
      3. Berücksichtigung der Bedürfnisse der Studenten in
        Lippstadt
  1. Willkommensangebot
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, mit der KWL/Stadtmarketing ein Konzept zur Willkommens- und Informationskultur zu entwickeln, um z.B. in der Hochschule bei Einführungsveranstaltungen oder in Firmen auf das Kulturangebot der Stadt hinzuweisen.
      1. Die KWL wird beauftragt, die Aufwendungen für eine kostenlose Stadtführung mit Schwerpunkt „Kultur“ für Neubürger zu benennen.
  1. Der FD 33 ist zu beauftragen, auf Kultur und Kulturangebote hinzuweisen (vergleiche Punkt 5)
  1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Internet und andere digitale Medien zu nutzen (sozial Media)
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kulturinformationen mit den Nachbarstädten zu vernetzen.
  1. Kulturhandbuch
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, zur Vernetzung und Kommunikation auf www.lippstadt.de ein digitales „Kulturhandbuch“ einzurichten, dass es ermöglicht, sich als Kunstschaffende, als Institution, Verein oder auch kulturwirtschaftlich Tätige einzutragen und über eine Suchfunktion für alle Lippstädter ermittelbar zu sein.
    2. Elemente der Plattform sollen sein: zentral sammelnd, frei editierbar, verlässlich, mit intelligenter Suchfunktion, Adress- und Ortsplanfunktion, Profile der Anbieter auf Wunsch, aktueller Terminkalender, „Leuchttürme“ , „Festivals“, „Kunst im öffentlichen Raum“, „Kulturlandkarte“
    3. Hinweise auf die Ortsteile sollen innerhalb des LP Auftritts stattfinden, denn die Ortsteile sollen mit Lippstadt verschmelzen. Dies muss sorgfältig geschehen, damit sich die Ortsteile auch weiterhin gewürdigt fühlen.
    4. In das „Kulturhandbuch“ ist eine „Kulturbörse“ zu integrieren, in die Anfragen und Angebote im Zusammenhang mit kulturellen Aktivitäten eingetragen werden können.
  1. Qualitätsmanagement
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, für Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssteigerung (im Kulturangebot der Stadt) zu sorgen.
    2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, das Kulturentwicklungskonzept unter Zuhilfenahme externer Kompetenz so anzugehen, dass ein eigenes kulturelles Profil der Stadt entsteht. Bei der Entwicklung des Kulturprofiles für die Stadt Lippstadt sind die Rahmenbedingungen so zu formulieren, dass kulturelle Vielfalt mit „Leuchttürmen“ und „Nischen“ entstehen kann, die sich frei und selbstständig entwickelt.
    3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, eine jährliche Überprüfung der Umsetzung der KEP-Ziele sicherzustellen.
    4. Die Verwaltung ist zu beauftragen, durch Befragung eine Ermittlung der optimalen Rahmenbedingungen für Kulturschaffende vorzunehmen. Die Befragung soll der „Kulturberater“ der Stadtverwaltung vornehmen.
    5. Die Kulturverwaltung ist zu beauftragen, zur Steigerung der Attraktivität der Kulturangebote ein regelmäßiges Monitoring aller Zielgruppen und Milieus durchzuführen und dabei auch die Folgen der demografischen Entwicklung zu dokumentieren. Ein Schwerpunkt soll sein, regelmäßig die Kulturbedürfnisse junger Menschen unter Einbeziehung der Schüler- und Studentenvertretungen zu ermitteln. Dazu sollen ca. alle 5 Jahre Schüler und Studenten befragt werden.
      1. Im Rahmen des Monitoring ist die Verwaltung ist zu beauftragen, den Bedarf an Ausbildung an einer Kunst- und Kreativschule zu ermitteln.
    6. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Qualifizierungsangebote (Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Vermarktung, Social Media, Vernetzung, Kulturkalender etc.) anzubieten. Dies dient auch der Stärkung des Ehrenamtes.
    7. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Lippstädter Kultur auch digital zu präsentieren und mithilfe der digitalen Medien auf neue Weise zu gestalten und zu vermitteln (z.B. zielgruppenorientierte Kommunikation).
  1. Teilhabe
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ein flächendeckendes Kulturangebot vorzuhalten, Hemmschwellen abzubauen, eine Chancengleichheit aller Mitglieder der Gesellschaft anzustreben und dies möglichst schon direkt in den Schulen und Kindergärten zu beginnen.
    2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, bei der Konzeptentwicklung die Einbeziehung der Menschen aus anderen Kulturen zu berücksichtigen.
    3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, über den barrierefreien Zugang zu den kulturellen Einrichtungen zu berichten und ggf. ein Konzept vorzulegen, um Hemmschwellen zu reduzieren und die Erreichbarkeit zu verbessern.
    4. Die Verwaltung ist zu beauftragen, kulturelle Schulausflüge in Lippstadt für Lippstädter Schulen zu organisieren oder Dritte damit zu beauftragen. Lippstädter Kulturanbieter sollen ihre Angebote für Kindertageseinrichtungen und Schulen ausbauen und vertraglich fundierte Partnerschaften beschließen.
    5. Die Kulturverwaltung ist zu beauftragen, dem Schul- und Kulturausschuss ein Konzept vorzulegen, dass JEKI an allen Lippstädter Grundschulen ermöglicht, die dies wünschen.
    6. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Parkplätze auf der Nordseite der VHS zu schaffen, die nur von Teilnehmern genutzt werden dürfen (Berechtigungsausweis und Überwachung).
    7. Die Verwaltung ist zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass für das Stadttheater Parkraum an der Stelle des heutigen Hallenbades eingerichtet werden (auch Busparkplätze).
    8. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Jugendliche an kulturelle Angebote heranzuführen und zielgruppenspezifische Kulturangebote und Arbeitsformen zu entwickeln (siehe „Monitoring“).
    9. Die Verwaltung ist zu beauftragen, für Barrierefreiheit in den Kultureinrichtungen zu sorgen und bei der Erhebung von Eintrittspreisen, Entgelten und Gebühren die Armutsentwicklung zu berücksichtigen.
    10. Die Verwaltung ist zu beauftragen, eine kostenlose Teilnahme an bestehenden Ensembles der Musikschule und des Musikvereins anzubieten.
    11. Die Verwaltung ist zu beauftragen Vorschläge zu machen, wie Kultur zu den Menschen gebracht werden kann.
    12. Die Kultureinrichtungen sind aufgefordert, generationsübergreifende Angebote zu formulieren.
    13. Die Verwaltung ist zu beauftragen, mit allen Anbietern von Kulturveranstaltungen in Lippstadt über
      1. die Möglichkeit der Einführung einer „Goldene Eintrittskarte“, einer Karte mit erhöhten Eintrittspreisen zur freiwilligen Förderung der Veranstaltung zu verhandeln.
      2. die Einrichtung eines Kartenpools von 5% (Stadttheater 3%) aller Eintrittskarten einer Veranstaltung, alternativ Restkarten für eine Veranstaltung, die für sozial Schwache kostenlos oder ermäßigt zur Verfügung gestellt werden (siehe „Kulturloge“, „Kukuk-Karte“ in Osnabrück)  Die Verwaltung bezieht parallel in die Überlegungen zur Erarbeitung der Förderrichtlinien für Kulturanbieter ein, dass die Einrichtung des Kartenpools für die von der Stadt geförderten Kulturträgern zur Pflicht werden könnte.
      3. eine Regelung zu verhandeln, dass alle Einrichtungen, die Sozialleistungen auszahlen, Interessenten anbieten, in den Pool Kulturinteressierter aufgenommen zu werden und einen Kulturpass auszustellen.
      4. die Möglichkeit zu beraten, wie über digitale Medien zu noch im Kartenpool frei erhältlichen Karten informiert werden kann.
      5. intelligentes Mobilitätssystem: Die Verwaltung ist zu beauftragen zu prüfen, ob beim Kartenverkauf abgefragt werden kann, wer Mitfahrgelegenheit anbietet und wer diese nutzen möchte.
      6. die Verwaltung ist zu beauftragen zu prüfen, ob Veranstalter auf Anfrage spezielle Transportangebote z.B. für Altenheimbewohner und Schwerbehinderte, als Service organisieren können.
      7. die Verwaltung ist zu beauftragen, mit den allgemeinbildenden Schulen über Freiräume zum Ausgleich vom Schulbetrieb ohne Leistungsdruck zu beraten und Kulturschaffende nachhaltig in die Schulen in Form von Kurs- oder AG-Angeboten zu integrieren.
  1. Ehrenamt
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, eine Vernetzung von Kulturanbietern und der/dem Städtische/n Ehrenamtsbeauftragte/n zu schaffen und ein Multiplikatorensystem zu entwickeln.
  1. Ort und Konzept für zentrales Kulturzentrum, Trägerschaft, Finanzierung
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ein zentrales Kulturzentrum zu schaffen. Dies soll unter Berücksichtigung folgender Aspekte geschehen
      1. Voraussetzung für die Errichtung eines Kulturzentrums ist die Vorlage eines Konzeptes.
      2. Das Kulturzentrum soll keine Konkurrenzen schaffen. Dezentrale Kulturorte sollen genauso erhalten bleiben. Vorhandene Institutionen sollen „ihre“ Räume weiter nutzen.
      3. Das Kulturzentrum ist auch im Sinne eines „Gründerzentrums“ zu verstehen.
      4. Das Kulturzentrum ist Ort kultureller Bildung.
      5. Der Bedarf an Raum/Ausstattung ist durch die Verwaltung (Arbeitsgruppe (Politik, Kulturschaffende, „Bauleute“) zu ermitteln und ihren „Eigenbedarf“ (Museum?, Verwaltung?) zu berücksichtigen.
      6. Das Kulturzentrum soll Kulturschaffende und Kulturverwaltende zusammenbringen.
      7. Im Kulturzentrum ist der „Kultursalon“ als Café und Auftritts-treffpunkt einzurichten.
        1. Solange ein Kulturzentrum nicht existiert, soll die Verwaltung einen Ort als Treffpunkt vorschlagen, in dem neben dem Café auch lokale Künstler Auftrittszeiten unkompliziert bekommen können.
      8. Nach Ermittlung des Raumbedarfes ist die Verwaltung zu beauftragen, nach geeigneten Örtlichkeiten zu suchen.
      9. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kulturzentrum mit Probenräumen, Ateliers und Chillloungen zu errichten, dabei „Alt Bewährtes“ zu bewahren und sich für Offenheit für Neues bei Eltern und Lehrern einzusetzen.
      10. Die Verwaltung ist zu beauftragen, dringend erforderliche Probenräume für Musik, Folklore, Tanz, Theater von freien Gruppen, die nicht im Verein organisiert sind, bereitzustellen. Diese Räume dienen Jugendlichen dazu, ihre Aufführungen / Vorführungen selber zu gestalten und schaffen spezielle Angebote für Jugendliche, die sich vom „Erwachsenenprogramm“ unterscheiden (z.B. Schultheatertage)

 

  1. Konzept für Erhaltung und Schaffung neuer Kulturorte
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Vorschläge für den Erhalt und die Schaffung neuer Kulturorte in Kernstadt und allen Ortsteilen auszuarbeiten.
    2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, Vorschläge zur Erschließung, zum Erhalt und zur Entwicklung von Spielstätten für Live Musik und Rock/Pop Veranstaltungen zu machen.
    3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, den Grünen Winkel als Veranstaltungsort weiterzuentwickeln. Dies soll beispielhaft unter folgenden Aspekten geschehen:
      1. Erschließung des Grünen Winkel als Kulturort unter Einbindung in ein Gesamtkonzept (Beispiel: W-LAN, studentische Nutzung)
      2. Das Konzept soll den Grünen Winkel auch als Kulturort in räumlicher Nähe zur Fachhochschule und eines innerstädtischen Kulturzentrums begreifen.
      3. Die Verwaltung ist zu beauftragen zu prüfen, ob und wie eine Freilichtbühne/Kunstwerk („Spielraum“) errichtet werden kann, die von jedermann ohne Zweckbindung genutzt werden kann.
      4. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Nutzung von Freiflächen und Leerständen für kulturelle Zwecke zu prüfen und soll im Sinne eines „konstruktiven Realisierungshelfers“ (vs. bürokratische Verhinderung),  im Zusammenhang beispielsweise mit „Jugendkultur“/„Subkultur“ tätig werden.
      5. Die Verwaltung ist zu beauftragen, ungenutzte Orte und Flächen auch auf eine mögliche kulturelle Nutzung zu prüfen, um danach ggf. die Nutzungsbedingungen zu klären und die Nutzungsvoraussetzungen zu schaffen.

 

  1. Kunstwerke im öffentlichen Raum (Kernstadt und Ortsteile)
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Kunst im öffentlichen Raum zu erfassen, zu katalogisieren und die Möglichkeit einer Bewertung zu prüfen. Die Erfassung soll auch mit dem Ziel einer erweiterten Nutzung erfolgen (Touren, Wege, Menschen an diese Orte führen) und das Bewusstsein für die Gestaltung des öffentlichen Raumes verbessern.
  1. Kultur und Schule
    1. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Schulen zu motivieren, Kulturprofile zu entwickeln und kulturelle Bildung als wichtigen Inhalt in der Ausbildung zu berücksichtigen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Schulen dahingehend einzuwirken, dass Kultur als „ Normalität“ und nicht als „ Exotik“ verstanden wird und die Schulen zu unterstützen, dass „Kulturfächer“ denselben Stellenwert wie andere Fächer erhalten.
    3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, die Öffnung der Schulen für Kultur zu unterstützen und dies als Aufgabe des Schul- und Kulturausschusses zu sehen.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, das kulturelle Angebot in den Schulen flächendeckend mit den Schulen zu vernetzen und zu verstärken und Kulturschaffende nachhaltig in die Schulen zu integrieren. Weitere außerschulische Lernorte werden als nicht erforderlich angesehen.
  1. Neue Vermittlungsformen mit den digitalen Medien / digitaler Auftritt des Kulturrates (siehe „Kulturrat“)
    1. Digitale Definition der Kulturszene Lippstadts („Digitales Kulturforum“)
      1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine eigene Community auf digitaler Ebene zu initiieren (Kulturforum im Internet). Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
        1. Aufbau und Pflege einer Plattform sollte durch einen vom Kulturrat beauftragten Admin betreut werden, der Kontinuität und Professionalität garantiert.
        2. Partizipationsregel: die Community kümmert sich um ihre inhaltlichen und kommunikativen Belange. Sie nutzt den Sachsupport des Kulturdezernates, in Präsenz und Präsentation ist sie unabhängig und bestimmt ihr Personal und ihre „Führung“.
        3. Der neu zu schaffende Kulturbereich ist als eigene und unabhängige Community zu verstehen und zu gründen.
        4. Kein Einfluss von Politik und Verwaltung.
        5. Auf der Startseite soll ein Leitbild zum Lippstädter Kulturleben („Standortdefinition“ und Definition, wo LP „hin will“) stehen und auf die Unabhängigkeit der Plattform hingewiesen werden.
        6. Die Plattform soll auf Fördermöglichkeiten, beispielsweise die Finanzierung durch Stiftungen, hinweisen.
        7. Die Verwaltung der Stadt Lippstadt sorgt für das Hosting (Bereitstellung von Speicherplatz im Netz).
        8. Hinweise auf Events außerhalb Lippstadts sollen für die Zeit der Etablierung des Lippstadt- Profils nur durch Links erfolgen. Erst muss die „Marke Kultur“ in Lippstadt sich definiert haben, bevor sie Anderes mit aufnimmt.
        9. Corporate Identity: Die Community sollte sich aus Gründen der Akzeptanz selbst definieren.
        10. Die Community sollte ein Kulturlogo Wettbewerb ausschreiben: Entscheidung beim 1. Kulturforum 2014. Man sollte kein Graphikbüro beauftragen, sondern Künstler direkt ansprechen und ermuntern.
        11. Die Plattform enthält einen Hinweis auf www.Kultur-in-Lippstadt.de (Blog) und Kulturhandbuch (Suchmaschine).
        12. Die Verwaltung ist zu beauftragen, „Netzkunst“ zu fördern.
  1. Zusätzliche Aufträge aus Sicht der Verwaltung
  1. Die Wirtschaftsförderung ist zu beauftragen, einen Bericht zur Kulturwirtschaft in Lippstadt vorzulegen. Auch das Thema „Freizeit“ in Bezug zu „Wirtschaft“ zu thematisieren und Wege aufzuzeigen, die Kulturwirtschaft in Lippstadt zu stärken.
  2. Die Verwaltung ist zu beauftragen, dem Schul- und Kulturausschuss ein Kulturpolitisches Leitbild vorzuschlagen und dem Kulturentwicklungsplan voranzustellen.
  3. Die Verwaltung ist zu beauftragen, dem Kulturentwicklungsplan einen konkreten Maßnahmenkatalog anzugliedern, der im Detail für jede von der Stadt geförderte kulturelle Institution ein Konzept und eine Perspektive aufzeigt.
  4. Die Verwaltung ist zu beauftragen, einen Lage- und Förderbericht zum Laienchor- und Laienorchesterwesen in Lippstadt in die Berichte einzubeziehen.