Förderung freier Kulturträger

Im Jahre 2014 hat der Schul- und Kulturausschuss Förderrichtlinien zur Förderung der freien Kulturträger durch die Stadt Lippstadt beschlossen.

Die Förderung zielt auf

den Erhalt und die Weiterentwicklung eines vielfältigen Lippstädter Kulturlebens,

  • die Förderung eines qualitativ hochwertigen Kulturangebotes,
  • die intensivierte Vernetzung der Kulturakteure,
  • die Erschließung neuer Zielgruppen,
  • die Förderung der Teilhabe aller Lippstädter,
  • und die Erschließung des gesamten Stadtgebietes als Kulturort.

Hier können Sie die Förderrichtlinien und den Förderantrag herunterladen (Abschnitt „Download und Links“).

Abgabetermin: 30.9 eines jeden Jahres für Projekte im Folgejahr.

Über die Vergabe der Gelder entscheidet der Schul- und Kulturausschuss jährlich immer in der ersten Sitzung des neuen Jahres.  Werden nicht alle Mittel vergeben, ist es möglich, eine Förderung auch unterjährig zu erhalten.

Vor der Abgabe Ihres Förderantrages bitten wir Sie, im Fachdienst Kultur und Weiterbildung einen Besprechungstermin zu vereinbaren (Tel.: 02941/980284), um gemeinsam mit Ihnen alle Fragen zu klären. Wir bieten Ihnen genauso gerne an, den Förderantrag gemeinsam mit Ihnen auszufüllen.