Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III

16. November 2020 Aus Von Wolfgang Streblow

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) sowie das Bundesfinanzministerium

(BMF) haben sich darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe II über das Jahresende

2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Diese Überbrückungshilfe III hat eine

Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für

Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere

Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden.

Weitergehende Informationen mit Beispielen sind den Internetseiten des BMWi Für den Link : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

und des BMF für den LINK https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html zu entnehmen. Eine Anpassung der FAQ sowie des Antragsportals über die Novemberhilfe

hinaus ist erst ab Dezember zu erwarten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen

und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission, können die

Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr 2021 gestellt werden. Die Details

zur Antragsstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.