
Überbrückungshilfe III
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) sowie das Bundesfinanzministerium
(BMF) haben sich darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe II über das Jahresende
2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Diese Überbrückungshilfe III hat eine
Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für
Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere
Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden.
Weitergehende Informationen mit Beispielen sind den Internetseiten des BMWi Für den Link : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
und des BMF für den LINK https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html zu entnehmen. Eine Anpassung der FAQ sowie des Antragsportals über die Novemberhilfe
hinaus ist erst ab Dezember zu erwarten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen
und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission, können die
Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr 2021 gestellt werden. Die Details
zur Antragsstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen.