Stadt Lippstadt fördert private Baudenkmale Es können wieder Anträge eingereicht werden

24. März 2022 Aus Von Maja Krause

Lippstadt. Die Stadt Lippstadt fördert 2022 wieder Maßnahmen an privaten Baudenkmalen mit Landes- und städtischen Mitteln. Wie hoch die zur Verfügung stehende Fördersumme genau sein wird, hängt von der Bewilligung der Landesmittel ab. Die Höhe des Zuschusses wird von der Stadt Lippstadt aufgrund der Anzahl der eingehenden Anträge festgelegt. Damit möglichst viele Eigentümer die Chance auf einen Zuschuss haben, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von brutto 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.

„Alle Anträge werden mit dem gleichen Prozentsatz der Gesamtsumme gefördert. Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist auch bei dem aktuellen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt werden, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen. Da die Fördersumme begrenzt ist, können unter Umständen nicht alle Anträge begünstigt werden“, betont Carina Schwartz-Bunte.

Dennoch ist die Förderung als Anreiz zu verstehen. Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen immer einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, in der dann auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann durchaus auch zu höheren Baukosten führen. Um hier eine kleine Hilfestellung zu leisten, kann für Maßnahmen, die noch im laufenden Jahr 2022 abgewickelt werden sollen, ein Zuschuss bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt beantragt werden.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt nimmt Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot der geplanten Maßnahme formlos entgegen und entscheidet, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Die Anträge sind bis zum 30.06.2022 zu stellen. Später eingereichte Anträge können unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Bedingung ist, dass die Maßnahmen auch im laufenden Jahr 2022 fertiggestellt, abgerechnet und mit einem Verwendungsnachweis belegt werden können. Bis zum 15.12.2022 sind die Belege und Verwendungsnachweise einzureichen.

Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz unter der Telefon-Nr. 02941/980-438, Carina Schwartz-Bunte.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Lippstadt