Soforthilfen für die Kultur in NRW

25. März 2020 Aus Von Wolfgang Streblow

Auf diesem Wege möchten wir Sie auf den aktuellen Erlass aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW aufmerksam machen.

Über den folgenden Link können Sie die Pressemitteilung und alle aktuellen Informationen zu Soforthilfemaßnahmen für Künstler*innen in NRW finden: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Weitere Informationen finden Sie hier.

Übersicht
1. Die Maßnahmen in Kurzform
2. Antragsformular & Links zu den Bezirksregierungen
3. Pressemitteilung vom Land NRW
4. Reaktion vom Kulturrat NRW

Die Maßnahmen in Kurzform
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat am 20. März verschiedene Maßnahmen beschlossen, um freien Künstler*innen zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden: Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro: In Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstler*innen, die in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe kann bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Anpassungen im regulären Förderverfahren: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen für Veranstalter und Einrichtungen: Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Antragsformular und Links
Antragsformular für die Soforthilfe
> Zum Antragsformular (PDF)

Achtung: Der Kulturrat NRW weist darauf hin, dass auch Künstler*innen, die nicht Mitglied der KSK sind, dennoch an dem Hilfsprogramm teilhaben können: „Über Einzelfallprüfungen können auch Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die nicht Mitglieder der KSK sind, aber professionell und selbständig tätig sind und dies z.B. durch Nachweis ihrer Mitgliedschaft in einem Künstlerverband belegen können.“

Links zu den Bezirksregierungen:
> Bezirksregierung Arnsberg
> Bezirksregierung Detmold
> Bezirksregierung Düsseldorf
> Bezirksregierung Köln
> Bezirksregierung Münster