Soforthilfen des Landes NRW

8. April 2020 Aus Von Wolfgang Streblow

Auf diesem Wege möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem 27.03.2020  die Soforthilfen des Landes NRW beantragt werden können. Sie sollen der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe (u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) dienen. Das digitale Antragsformular des NRW-Wirtschaftsministeriums finden Sie unter dem folgenden Link: www.wirtschaft.nrw/corona. FAQs zur Antragstellung finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Auf der Website des Kulturrats NRW finden Sie außerdem eine Gesamtschau der Maßnahmen in NRW. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Kultursekretariats: www.kultursekretariat.de