„NeustartMiteinander“: Vereine aus unserer Heimat können noch bis Monatsende Fördermittel beantragen

14. Juli 2022 Aus Von Maja Krause

Beantragungsfrist wurde zunächst bis 31. Juli 2022 verlängert!

Im Zuge der Covid-19-Pandemie konnte viele Veranstaltungen und Feste der zahlreichen Vereine  in  unserer Heimat  nicht  wie  gewohnt  stattfinden.  Dies  hatte  sowohl  für  das gesellschaftliche Leben insgesamt als auch die Vereine Folgen. Denn neben der geringeren Sichtbarkeit  der  Vereine  als  Bestandteil  des  gesellschaftlichen  Lebens,  bedeuteten  die Absagen  in  vielen  Fällen  auch  finanzielle  Einbußen.

Mit Hilfe von verschiedenen Förderprogrammen sollten finanzielle Schäden abgefedert werden und eine Unterstützung bei der Wiederaufnahme von Veranstaltungen erfolgen. 

Dazu wurden seitens des Landes NRW die Programme „ZukunftBrauchtum“, „NeustartMiteinander“ und „SicherungVereine“ aufgelegt.

„Die  durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages in dem Landesförderprogram „ZukunftBrauchtum“ beträgt nur zwischen einer  und  anderthalb  Wochen,  in  dem  Landesförderprogramm  „NeustartMiteinander“ ca.  drei Wochen und in dem Landesförderprogramm „SicherungVereine“ ein bis zwei Wochen“, hat der heimische Erwitter CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming jetzt aus dem Heimatministerium erfahren. 

Und weiter: „Die  vom  Land  ursprünglich  gesetzte  Antragsfrist  für  das landeseigene Förderprogramm „ZukunftBrauchtum“ wurde bereits um zwei Monate bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Eine weitere Verlängerung wird derzeit geprüft.“

Aus allen drei Förderpaketen sind bisher landesweit über 3000 Anträge eingegangen, von denen mehr als 2.500 beschieden werden konnten.

Nachdem Blöming bereits im Februar die eingetragenen Vereine aus seinem Wahlkreis auf diese mögliche Finanzspritze hingewiesen hatte, hofft er, dass möglichst zahlreiche Vereine aus Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ihre Unterlagen fristgerecht einreichen. Weitere Informationen zum Programm finden sich unter  https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

Hintergrund zum Förderprogramm „NeustartMiteinander“:

Eingetragene Vereine können eine finanzielle Unterstützung für insgesamt zwei Veranstaltungen beantragen, um damit eine öffentlich zugängliche, Veranstaltung – zum Beispiel Schützenfest, Sportfest, Dorfkirmes, etc. oder auch nicht öffentliche Veranstaltung wie bspw. eine Vereinsfeier – auszurichten. Es werden 50% der Veranstaltungskosten übernommen, die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Alle eingetragenen Schützen-, Sport- Heimat, Musik- und Brauchtumsvereine haben die Möglichkeit  Förderanträge zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Landtag NRW