„NeustartMiteinander“: Vereine aus unserer Heimat können noch bis Monatsende Fördermittel beantragen
Beantragungsfrist wurde zunächst bis 31. Juli 2022 verlängert!
Im Zuge der Covid-19-Pandemie konnte viele Veranstaltungen und Feste der zahlreichen Vereine in unserer Heimat nicht wie gewohnt stattfinden. Dies hatte sowohl für das gesellschaftliche Leben insgesamt als auch die Vereine Folgen. Denn neben der geringeren Sichtbarkeit der Vereine als Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens, bedeuteten die Absagen in vielen Fällen auch finanzielle Einbußen.
Mit Hilfe von verschiedenen Förderprogrammen sollten finanzielle Schäden abgefedert werden und eine Unterstützung bei der Wiederaufnahme von Veranstaltungen erfolgen.
Dazu wurden seitens des Landes NRW die Programme „ZukunftBrauchtum“, „NeustartMiteinander“ und „SicherungVereine“ aufgelegt.
„Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages in dem Landesförderprogram „ZukunftBrauchtum“ beträgt nur zwischen einer und anderthalb Wochen, in dem Landesförderprogramm „NeustartMiteinander“ ca. drei Wochen und in dem Landesförderprogramm „SicherungVereine“ ein bis zwei Wochen“, hat der heimische Erwitter CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming jetzt aus dem Heimatministerium erfahren.
Und weiter: „Die vom Land ursprünglich gesetzte Antragsfrist für das landeseigene Förderprogramm „ZukunftBrauchtum“ wurde bereits um zwei Monate bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Eine weitere Verlängerung wird derzeit geprüft.“
Aus allen drei Förderpaketen sind bisher landesweit über 3000 Anträge eingegangen, von denen mehr als 2.500 beschieden werden konnten.
Nachdem Blöming bereits im Februar die eingetragenen Vereine aus seinem Wahlkreis auf diese mögliche Finanzspritze hingewiesen hatte, hofft er, dass möglichst zahlreiche Vereine aus Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und ihre Unterlagen fristgerecht einreichen. Weitere Informationen zum Programm finden sich unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Hintergrund zum Förderprogramm „NeustartMiteinander“:
Eingetragene Vereine können eine finanzielle Unterstützung für insgesamt zwei Veranstaltungen beantragen, um damit eine öffentlich zugängliche, Veranstaltung – zum Beispiel Schützenfest, Sportfest, Dorfkirmes, etc. oder auch nicht öffentliche Veranstaltung wie bspw. eine Vereinsfeier – auszurichten. Es werden 50% der Veranstaltungskosten übernommen, die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Alle eingetragenen Schützen-, Sport- Heimat, Musik- und Brauchtumsvereine haben die Möglichkeit Förderanträge zu stellen.
Quelle: Pressemitteilung Landtag NRW