Nacht der Jugendkultur am 24. / 25. September 2022 – Bewerbungsstart für Fördergelder

24. Februar 2022 Aus Von Maja Krause

Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich am 24. / 25. September 2022 an „nachtfre- quenz21 -Nacht der Jugendkultur“ zu beteiligen.

Nach den großen Erfolgen in den vergangenen Jahren ist es dank der Unterstützung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen möglich, dieses landesweite Großprojekt erneut durchzuführen.

Dabei sind besonders Kommunen, die bislang nicht teilgenommen haben, aufgerufen, qualifizierte Konzepte für künstlerisch-kulturelle Projekte einzureichen, die ggf. auch in Kooperation mit anderen Städten oder Gemeinden durchgeführt werden können.

Gesucht werden Kunst- und Kulturaktionen aus den Sparten: Theater, Malerei, Literatur, Tanz, Film, Fotografie, Medienkunst, Musik, Design, Akrobatik – fast alles ist möglich. Kunst und Kultur zum Erleben, Mitmachen und Ausprobieren. Die Programme sollen sich an Jugendliche ab 14 Jahren richten!

Basis für die Auswahl förderfähiger Projekte ist:

  • Das Projekt muss den kulturellen Interessen von Jugendlichen entsprechen bzw. diese an der Entwicklung, Planung und Durchführung beteiligen – Partizipation.
  • Neue Impulse, interkulturelle Programmbeiträge und interessante bzw. attraktive „junge“ Veranstaltungsorte sind besonders willkommen.
  • Für das Programm in den beteiligten Städten steht ein Projektfonds zur Verfügung, die Gelder müssen bei der LKJ beantragt und abgerechnet werden. Dabei muss ein Eigenanteil nachgewiesen werden.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich die beteiligten Kommunen, im Ausnahmefall aber auch Einrichtungen, Initiativen etc.
  • Die Kommunen sammeln die Anträge ihrer Einrichtungen, nehmen ggfs, eine Vorauswahl vor und leiten sie an die LKJ weiter.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der beteiligten Städte und der Qualität der Anträge – sie kann aber maximal 5.000 € pro Kommune betragen.

Abgabefrist für die Anträge ist der 29. April 2022.

Quelle: Schreiben von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. (LKJ)