
Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Kulturförderung 1/3
Kulturförderung wird gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 18 der
Verfassung von Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe verstanden. Sie will auch
eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit erreichen, Kräfte aktivieren und nachhaltig
sichern.
Der Rat der Stadt Lippstadt hat am Montag, dem 27.6.2016 das Kulturpolitische Leitbild für unsere Stadt verabschiedet.
Das vollständige Leitbild können Sie hier herunterladen