Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – 9/11 Kulturförderung
Kulturförderung wird gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 18 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe verstanden. Sie will auch eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit erreichen, Kräfte aktivieren und nachhaltig sichern.
Die Förderung öffentlicher Einrichtungen, freier Träger und der Kultur- und Kreativwirtschaft ist fester Bestandteil der Kulturförderung. Einzelpersonen und Interessengruppen werden unterstützt.
Sie bezieht kulturelle Traditionen und innovative Experimente ein. Der Rat der Stadt Lippstadt beschließt Förderrichtlinien und schafft Strukturpläne.
Die Stadt Lippstadt nutzt zur Weiterentwicklung des Kulturangebotes alle Möglichkeiten regionaler und überregionaler Förderung.
Die Kulturförderung wird evaluiert.