Die Überbrückungshilfe III wird verbessert

Die Überbrückungshilfe III wird verbessert

18. Dezember 2020 Aus Von Wolfgang Streblow

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) wird nicht verlängert und endet am 31. Dezember 2020.

Dafür wird die Überbrückungshilfe III ausgeweitet und steht auch Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern, die direkt oder indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember 2020 betroffen sind, zur Verfügung.

Die FAQ der Überbrückungshilfen III werden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums aktualisiert.

Kommunale Unternehmen sind bei der Überbrückungshilfe III nicht antragsberechtigt.