Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – 5/11 Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung gehört zur Grundversorgung und ist ein besonderer Schwerpunkt der Kulturpolitik in Lippstadt. Das Grundrecht auf kulturelle Bildung wird durch die besondere Förderung aktiver Kunstausübung im Sinne einer „Kultur von allen“ umgesetzt. Sie wird durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger kultureller Bildungsmöglichkeiten verwirklicht.
Die Stadt Lippstadt unterstützt und fördert freie Träger, städtische Gesellschaften, Schulen, Sozialträger, Sportvereine und Unternehmen der Kunst- und Kreativwirtschaft, die Aufgaben kultureller Bildung übernehmen. Die Stadt Lippstadt betreibt eine Bücherei, eine Musikschule, eine Kunstschule, eine Volkshochschule gemäß Weiterbildungsgesetz NRW und ein Theater.