Kulturförderung

Neben der Durchführung zahlreicher eigener kultureller Projekte wird auch die finanzielle Förderung von Kunst und Kultur über den Fachdienst Kultur und Weiterbildung abgewickelt.

Die Stadt Lippstadt fördert über die Kulturförderrichtlinien Kulturschaffende, die aus bürgerschaftlichem Engagement heraus oder als Kultur- und Kreativwirtschaftende im Stadtgebiet aktiv sind. Den Förderrichtlinien liegt das Kulturpolitische Leitbild der Stadt Lippstadt zu Grunde. Ziel der Förderung ist der nachhaltige und langfristige Erhalt sowie die Weiterentwicklung des Lippstädter Kulturlebens durch ein möglichst breites, spartenübergreifendes, integratives, innovatives und vielfältiges Angebot, in dem Qualität vor Quantität steht.

Förderanträge sollten so frühzeitig wie möglich, spätestens aber bis zum 30. September eines Kalenderjahres eingereicht werden. Antragstellende können bürgerschaftlich organisierte Personen oder Kulturorganisationen sowie Kultur- und Kreativwirtschaftende sein. Anträge sind in beliebiger Höhe möglich.

Der Kulturausschuss entscheidet über die Bewilligung der eingereichten Anträge. Über die Gewährung von Kulturfördermitteln wird ein schriftlicher Bescheid erstellt.

Die Förderanträge können via E-Mail (bevorzugt) oder postalisch bei der Stadt Lippstadt, z. H. Carola Pense eingereicht werden. Bei allen Fragen rund um das Thema Förderung (Antragstellung, Verwendungsnachweis, Kosten- und Finanzierungsplan, Fristen etc.) steht Ihnen das Team des Fachdienstes gerne zur Verfügung.

GEFÖRDERTE KULTURTRÄGER