Kulturförderung

Die Stadt Lippstadt fördert über die Kulturförderrichtlinien natürliche und juristische Personen, die aus bürgerschaftlichem Engagement heraus oder als Kultur- und Kreativwirtschaftende im Stadtgebiet kulturell oder künstlerisch aktiv sind oder werden wollen. Den Förderrichtlinien liegt das Kulturpolitische Leitbild der Stadt Lippstadt zu Grunde. Ziel der Förderung ist der nachhaltige und langfristige Erhalt sowie die Weiterentwicklung des Lippstädter Kulturlebens durch ein möglichst breites, spartenübergreifendes, integratives, innovatives und vielfältiges Angebot, in dem Qualität vor Quantität steht.

Förderanträge zur allgemeinen Kulturförderung sollten so frühzeitig wie möglich, spätestens aber bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden. Die Förderanträge können via E-Mail (bevorzugt) oder postalisch bei der Stadt Lippstadt eingereicht werden. Anträge sind in beliebiger Höhe möglich. Bedingung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtprojektkosten. 

Zusätzlich zur allgemeinen Kulturförderung unterstützt die Stadt Lippstadt auch Maßnahmen im Bereich Jugendkultur. Die Stadt stellt hierfür Fördermittel von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Insbesondere junge Kulturschaffende sollen mit diesem Programm ermutigt werden, ihre Ideen einzureichen und sich auszuprobieren. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular und setzen Sie das Häkchen bei "Jugenkulturförderung". Wichtig: Projekte im Rahmen der offenen Jugendarbeit, im schulischen Kontext oder im Rahmen von studentischen Studienprojekten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Kulturausschuss entscheidet über die Bewilligung der eingereichten Anträge. Über die Gewährung von Kulturfördermitteln wird ein schriftlicher Bescheid erstellt.

Bei Erstantragstellung sowie bei Anträgen über 500 Euro ist vor der Antragsabgabe ein Informationsgespräch im Fachdienst Kulturverwaltung wahrzunehmen. 

Alle Informationen und Formulare finden Sie rechts zum Download. 

GEFÖRDERTE KULTURTRÄGER