Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – 9/11 Kulturförderung

17. März 2016 Aus Von Wolfgang Streblow

LichtWasserLebenKulturförderung wird gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 18 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe verstanden. Sie will auch eine hohe Qualität  künstlerischer Arbeit erreichen, Kräfte aktivieren und nachhaltig sichern.

Die Förderung öffentlicher Einrichtungen, freier Träger und der Kultur- und Kreativwirtschaft  ist fester Bestandteil der Kulturförderung. Einzelpersonen und Interessengruppen werden unterstützt.

Sie bezieht kulturelle Traditionen und innovative Experimente ein. Der Rat der Stadt Lippstadt beschließt Förderrichtlinien und schafft Strukturpläne.

Die Stadt Lippstadt nutzt zur Weiterentwicklung des Kulturangebotes alle Möglichkeiten regionaler und überregionaler Förderung.

Die Kulturförderung wird evaluiert.