Ein kulturpolitisches Leitbild für Lippstadt – 6/10 Besonderer Schutz der schönen Künste

26. November 2015 Aus Von Wolfgang Streblow

LichtWasserLebenDie Literatur, die Musik, die darstellende Kunst, die Medienkunst, die bildende Kunst und der Film bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie ohne höchstmögliche Regelfreiheit und Selbstbestimmtheit nicht existieren können.

Diese Bereiche werden in Lippstadt zukunftsweisend als experimentierfreudige „Forschungs- und Entwicklungsabteilung“ der Stadtgesellschaft betrachtet und gewürdigt.

Es findet keine Reduzierung des Kulturangebotes auf Kunstangebote statt, die ausschließlich von äußeren Rahmenbedingungen wie z.B. Wirtschaftlichkeit oder hohen Besucherzahlen abhängig gemacht werden.