Software- und Gameindustrie als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft

Software- und Gameindustrie als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft

22. März 2016 Aus Von Wolfgang Streblow

Die Initiative für Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung erklärt auf ihrer Internetseite sehr übersichtlich, was genau sich hinter dem Begriff der Kultur- und Kreativwirtschaft und den dazugehörigen Teilmärkten verbirgt. Zu diesen Teilmärkten gehört auch die Software- und Gameindustrie:

In Anlehnung an die international geltende Definition der Kultur- und Kreativwirtschaft wurde die Software-Industrie auch in Deutschland als Teilmarkt in die Kultur- und Kreativwirtschaft mit einbezogen. Danach zählen zur Software-/Games-Industrie die Entwicklung und das Verlegen von Softwareprodukten jedweder Art.
In Anlehnung an die Definition des Bundesverbands G.A.M.E. gehören zur Games-Industrie beispielsweise Computerspiele, Konsolenspiele, Videospiele, Online-, Browser-, Handyspiele und Social Games. Dabei sind Trägermedium, Wiedergabesystem oder Übertragungsweg unwesentlich. Durch den wachsenden Markt mit Online- und Browserspielen wächst auch die Bedeutung von Online-Plattformen. Webportale werden der Software-/Games-Industrie ebenso zugeordnet wie die Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen. Der Teilmarkt ist nicht nur wegen seiner quantitativen Größe für die Kultur- und Kreativwirtschaft von zentraler Bedeutung. Die ästhetisch-experimentellen Entwicklungen sowie die starke Verschmelzung technologischer Entwicklung werden für viele künstlerische und kulturelle Berufe und neue Geschäftsideen immer wichtiger.