Musikwirtschaft als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft

Musikwirtschaft als Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft

22. März 2016 Aus Von Wolfgang Streblow

Die Musikwirtschaft ist extrem vielfältig: zu ihr gehören die „Urheber“ (Komponisten, Textdichter, Producer/Musikregie) und natürlich die Musikerinnen und Musiker, Musik- und Tanzensembles. Ebenso werden die „produzierenden und verbreitenden Unternehmen“ – Tonträgerindustrie, Musikverlage, Konzertveranstalter, Musiktheaterproduktionen, Musicalbühnen, Musikfestivals sowie der Musikfachhandel – und die „Dienstleister“, z.B. bühnentechnische Dienste, sowie die Herstellung von Musikinstrumenten zu dem Teilmarkt gezählt.