Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Kulturförderung 1/3

Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Kulturförderung 1/3

7. September 2016 Aus Von Wolfgang Streblow

Kulturförderung wird gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes und gemäß Artikel 18 der

Verfassung von Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe verstanden. Sie will auch

eine hohe Qualität künstlerischer Arbeit erreichen, Kräfte aktivieren und nachhaltig

sichern.

04lip_5Der Rat der Stadt Lippstadt hat am Montag, dem 27.6.2016 das Kulturpolitische Leitbild für unsere Stadt verabschiedet.

Das vollständige Leitbild können Sie hier herunterladen