Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Besonderer Schutz der sogenannten schönen Künste 1/2

Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Besonderer Schutz der sogenannten schönen Künste 1/2

7. August 2016 Aus Von Wolfgang Streblow
Die Thomas-Valentin-Bücherei in Lippstadt

Die Thomas-Valentin-Bücherei in Lippstadt

Die Literatur, die Musik, die darstellende Kunst, die Medienkunst, die bildende Kunst

und der Film werden gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes besonders

geschützt, weil sie ohne höchstmögliche Regelfreiheit und Selbstbestimmtheit nicht

existieren und sich entfalten können. Diese Bereiche werden als kreative

Forschungs- und Entwicklungsprozesse der Stadtgesellschaft betrachtet und

gewürdigt.

Der Rat der Stadt Lippstadt hat am Montag, dem 27.6.2016 das Kulturpolitische Leitbild für unsere Stadt verabschiedet.

 

Das vollständige Leitbild können Sie hier herunterladen