Kulturpolitisches Leitbild der Stadt Lippstadt – Besonderer Schutz der sogenannten schönen Künste 1/2
Die Literatur, die Musik, die darstellende Kunst, die Medienkunst, die bildende Kunst
und der Film werden gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes besonders
geschützt, weil sie ohne höchstmögliche Regelfreiheit und Selbstbestimmtheit nicht
existieren und sich entfalten können. Diese Bereiche werden als kreative
Forschungs- und Entwicklungsprozesse der Stadtgesellschaft betrachtet und
gewürdigt.
Der Rat der Stadt Lippstadt hat am Montag, dem 27.6.2016 das Kulturpolitische Leitbild für unsere Stadt verabschiedet.
Das vollständige Leitbild können Sie hier herunterladen