Erneuerung des Kulturgutschutzgesetzes

13. Juli 2016 Aus Von Wolfgang Streblow

„Beharrlich waren alle Mitspieler bei der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes: Kulturstaatsministerin Monika Grütters, MdB (CDU) und die Mitarbeiter ihres Hauses, die am Ziel festhielten, ein neues Kulturgutschutzgesetz zu schaffen, das die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut umfassend regelt und dabei unzählige Gespräche führten und Überzeugungsarbeit leisteten; die Gegner des neuen Kulturgutschutzgesetzes fuhren immer wieder neue GEschütze auf und versuchten, insbesondere die Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu gewinnen; die Vertreter von Museen und  Forschungseinrichtungen, die für einen umfassenden Kulturgutschutz warben; die Politiker, die nachfragten, sich informierten und immer wieder neu das Gespräch suchten.“

So steigen Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, und Gabriele Schulz, Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates, in ihren Artikel „Beharrlichkeit zahlt sich aus“ in der Ausgabe 04/16 der Zeitung „Politik & Kultur“, welche alle zwei Monate als Zeitung des Deutschen Kulturrats herausgegeben wird, ein.
Thema ihres Textes ist der lange Weg zu einem nun fertiggestellten Entwurf eines erneuerten Kulturgutschutzgesetzes. Zimmermann und Schulz stellen dar, dass es vor allem der Beharrlichkeit der Politiker und des Deutschen Kulturrats zu verdanken sei, dass der Gesetzentwurf es nun trotz immer wiederkehrendem Widerstand bis zur finalen Vorlage im Bundesrat geschafft habe. Leitfaden des Weges zum Gesetzentwurf sei der Gedanke gewesen, dass Kultur zwar ihren Preis habe, aber ebenso auch ihren Wert.
Weltweit gebe es in 131 Staaten Kulturgutschutzgesetze, deren Ziel es sei, dass nicht jedes beliebige Kulturgut ohne ausdrückliche Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden kann, aber auch, dass Deutschland genau so verpflichtet ist, sein eigenes national bedeutendes und identitätsstiftendes Kulturgut vor der Abwanderung in das Ausland zu schützen.

Auch der Leihverkehr von Kunstwerken zwischen verschiedenen Museen solle von dem neuen Gesetz profitieren. Ulle Schauws, MdB Bündnis 90 / Die Grünen, habe außerdem ausdrücklich betont, dass der Schutz der kulturellen Vielfalt ein zentrales kulturpolitisches Thema sei, das im Rahmen der TTIP-Verhandlungen von besonderer Bedeutung sei. Gelobt habe sie außerdem das Unterbinden des illegalen Handels mit Kulturgut. Ergänzend habe Susanne Mittag, MdB SPD gesagt, dass der organisierten Kriminalität im Handel mit Kulturgut das Handwerk gelegt werden müsse, um den seriösen Handel zu stärken.
Astrid Freundenstein, MdB CSU, vergleiche den Prozess zum neuen Gesetz außerdem mit der nach den 1955 beschlossenen Gesetzesentwürfen zum Kulturgutschutz erfolgreichen Umsetzungen und bezeichne dieses 2016 entstandene Kulturgutschutzgesetz als eine Weiterentwicklung und Anpassung bereits bestehender Vorschriften an aktuelle Erfordernisse.

Martin Dörmann, MdB SPD, habe vor allem darauf hingewiesen, dass dem Doppelcharakter von Kulturgütern gerecht werden müsse: Sie seien Ware und zugleich besäßen sie einen immateriellen Wert.

Zimmermann und Schulz kommen zum Ende ihrer Ausführungen zu dem Fazit, dass die Bundestagsdebatte zeige, wie sehr sich alle Fraktionen mit dem  Thema beschäftigt hätten und, dass diese Auseinandersetzung ein positives Beispiel der Demokratie sei, die eben von genau dieser Beharrlichkeit lebe.