Ein kulturpolitisches Leitbild für Lippstadt – 7/10 Kulturförderung

26. November 2015 Aus Von Wolfgang Streblow

LichtWasserLebenKulturförderung wird gemäß Art. 2 des Grundgesetzes als Pflichtaufgabe verstanden, unterstützt und gewürdigt. Sie will konzeptorientiert eine hohe Qualität künst-lerischer Arbeit erreichen und nachhaltig sichern. Einzelpersonen wie Interessengruppen, die im Sinne dieses Leitbildes tätig werden, werden unterstützt. Dazu verabschiedet der Rat der Stadt Lippstadt Förderrichtlinien.

Die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft ist fester Bestandteil der Kulturförderung, weil von diesem Wirtschaftszweig eine hohe identitätsbildende Kraft für die Stadt ausgeht.

Darüber hinaus nutzt die Stadt Lippstadt zur Weiterentwicklung des Kulturangebotes alle Möglichkeiten regionaler und überregionaler Förderung.

Die Kulturförderung wird evaluiert.